2befit - Das flexibelste Fitnessprogramm in Österreich

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Die Vorteile im Überblick...


AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

I.
Die ARGE (Arbeitsgemeinschaft) 2befit Internet Services ist Vertragspartner von den in der Beilage angeführten Fitnessstudios, Paintballhallen, Sporthallen und Kampfsportzentren etc. (im Folgenden genannt: Partner).

Aufgrund einer Vermittlung durch die ARGE erhält der Kunde finanzielle Vergünstigungen beim jeweiligen Partner entsprechend der unter "Sportzentren" angeführten Konditionen.

II.
Der Kunde kann durch Registrierung bzw. Überweisung der Anmeldegebühr von €39,90/Jahr für die 2befit-Mitgliedskarte von den umfangreichen Geschäftsbeziehungen der ARGE profitieren.

III.
Die Mitgliedschaft bei 2befit ist 12 Monate gültig. Falls der Kunde mit dem Angebot von 2befit zufrieden bist, kann er nach diesen 12 Monaten jederzeit sein Abo erneuern. Für die Erneuerung des Abonnements muss die Anmeldegebühr erneut überwiesen werden. Wenn die Anmeldegebühr nicht überwiesen wird, läuft das Abo nach einem Jahr automatisch aus.

IV.

Nachdem der Kunde seine Registrierung abgeschlossen hat, muss er  € 39,90 an das ARGE-Konto Nr. 32100116198 BLZ: 20320 (Sparkasse OÖ) überweisen, um ein gültiges 2befit-Abonnement zu erhalten. Ist dieser Betrag auf dem ARGE-Konto eingegangen, wird das Abonnement aktiviert und die 2befit-Mitgliedskarte an den Kunden per Postweg (maximal 10 Tage für Kartendruck + Postweg) versendet.

V.
Bei Vorweisung dieser Mitgliedskarte bei einem Partner hat der Kunde das Recht, dort zu der unter dem Menüpunkt "Studios" bzw. "Kampfsport" ersichtlichen Gebühr Leistungen in Anspruch zu nehmen.  

Dieses Recht besteht für MINDESTENS 36 Besuche pro Jahr pro Partnerbetrieb. Einzige Einschränkung: Bei mehreren Fitnessstudios in einem Bezirk muss man sich ein bestimmtes Fitnessstudio aussuchen und darf danach nur mehr in diesem die 36 Trainingstage konsumieren. Für die restliche Zeit ist man in den anderen Studios in diesem Bezirk gesperrt (wenn man ein Studio ein zweites Mal besucht). Diese Regelung ist NUR für Fitnessstudios gültig. Die Gebühr wird nur bei tatsächlichen Besuchen des Partners fällig. Weitere Studiobesuche sind mit dem jeweiligen Partner zu vereinbaren und abzuklären.

Alles zum 2befit-Modell in den FAQs.

VI.
Die ARGE garantiert keine fixe Anzahl von Fitnessstudios im jeweiligen Bezirk. Kündigt ein Partnerbetrieb die Zusammenarbeit mit der ARGE und steht dieser daraus resultierend dem Kunden als Trainingszentrum nicht mehr zur Verfügung, so kann die ARGE dafür vom Kunden keinesfalls geklagt werden. Die aktuellen 2befit-Partnerbetriebe in Oberösterreich können unter dem Menüpunkt "Studios" bzw. "Kampfsport" nachgelesen werden. Nur diese Liste ist gültig und darf für das Fitnessprogramm herangezogen werden.

VII.
Die ARGE haftet nicht für Schäden, welche die von ihr vermittelten Kunden in der Einrichtung des Partners erleiden.

Sollte ein Kunde vom Partner, aus welchem Grund auch immer, aus den Räumlichkeiten des Partners verwiesen werden, führt dies zu keiner Rückzahlungspflicht der ARGE hinsichtlich bereits erhaltener Zahlungen. Auf die Pflicht zur Einhaltung der jeweiligen Studioordnung wird hiermit ausdrücklich verwiesen.

VIII.
Die ARGE stellt jenen Kunden, die ein gültiges 2befit-Abonnement haben, einen Trainingsplan kostenlos zur Verfügung. Falls der Kunde an einer individuellen Beratung interessiert ist, kann er mit der ARGE in Kontakt treten.  

IX.
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die ARGE seine aus dieser Vereinbarung ersichtlichen Personaldaten an die Partner übermittelt. Der Partner hat Zugriff auf Daten des Kunden und darf diese auch ggf. weiterverwenden.  

X.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nichtig sein, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die von der Nichtigkeit betroffene ist durch eine inhaltlich entsprechende und zulässige Bestimmung zu ersetzen.

Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht.

Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, auch das Abgehen vom Schriftformgebot.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für den Sitz der ARGE sachlich zuständige Gericht, anzuwenden ist ausschließlich österreichisches Recht.

ARGE 2befit Internet Services 2010

 

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